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Bildungsscheckberatung

Der Bildungsscheck wird finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Mit dem Bildungsscheck  fördert das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium die Beteiligung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben an beruflicher Weiterbildung.

Wer wird gefördert?

Der Bildungsscheck richtet sich an Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Betriebe:

  1. Im individuellen Zugang können Beschäftigte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen zwischen 20.000,- € und 40.000,- € (bei gemeinsamer Veranlagung zwischen 40.000 € und 80.000 €) pro Kalenderjahr einen Bildungsscheck erhalten.
  2. Im betrieblichen Zugang können kleinere und mittlere Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten bis zu zehn Bildungsschecks pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen.
  3. Es werden 50% der Kurskosten bezuschusst. Die andere Hälfte tragen im betrieblichen Zugang die Betriebe und im individuellen Zugang die Beschäftigten selbst. Pro Bildungsscheck können maximal bis zu 500 EUR gefördert werden.
  4. Auch Berufsrückkehrende haben die Möglichkeit, von einem Bildungsscheck zu profitieren.
  5. Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln.
  6. Weiterbildungsanbieter sind nicht verpflichtet Bildungsschecks anzunehmen – informieren Sie sich vor einer möglichen Anmeldung, ob "Ihr" Weiterbildungsanbieter Bildungsschecks annimmt. Den Bildungsscheck geben Sie bei Ihrem Weiterbildungsanbieter ab und zahlen dann lediglich Ihren Eigenanteil für die Weiterbildung.


Weitere Informationen:
www.bildungsscheck.nrw.de

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